… für alle, die eine Erdbestattung bevorzugen und selbst pflegerisch aktiv sein wollen.
• 1 Sarg
• Nutzungsdauer: 25 Jahre
• Verlängerung nicht möglich
• mit Pflegeverpflichtung
• freie Gestaltung im Rahmen der Friedhofssatzung
Bei einem Erdreihengrab haben die Angehörigen keinen Einfluss auf die Lage. Die für eine Erdbestattung vorgesehenen Grabstellen werden, wie es der Name sagt, der Reihe nach vergeben und können aus diesem Grund nach Ablauf der 25-jährigen Ruhefrist auch nicht verlängert werden. Das Grab kann individuell bepflanzt und gestaltet werden. Des Weiteren muss es mittels einer Einfassung als Grabstätte gekennzeichnet werden.