… für Familien, die sich eine gemeinsame letzte Ruhestätte wünschen.
• 1 Sarg und 4 Urnen bzw. 2 Särge und 6 Urnen
• Nutzungsdauer: 25 Jahre
• Verlängerung möglich
• mit Pflegeverpflichtung
• freie Gestaltung im Rahmen der Friedhofssatzung
In einem Erdwahlgrab können, je nachdem, ob es sich um ein Einzel- oder Doppelgrab handelt, bis zu zwei Särge und sechs Urnen bestattet werden. Die Lage kann auf vorgegebenen Flächen frei gewählt und muss mittels einer Einfassung als Grabstätte gekennzeichnet werden. Das Nutzungsrecht von
25 Jahren beginnt mit der ersten Bestattung bzw. mit Erwerb der Grabstelle. Bei weiteren Belegungen muss das Nutzungsrecht immer die gesetzlichen Ruhefristen einschließen. Sie kann nach Ablauf dieser aber auch beliebig verlängert werden. Das Grab kann individuell bepflanzt und gestaltet werden.
Hier können Sie sich unseren Flyer zum Erdwahlgrab herunterladen.