…weil Kinder unter Kindern sein wollen.
• 1 Sarg
• Nutzungsdauer: 10 Jahre
• Verlängerung möglich
• mit Pflegeverpflichtung
• freie Gestaltung im Rahmen der Friedhofssatzung
Die Ruhefrist für ein Kindergrab beträgt anders als beim Erdwahlgrab zehn Jahre, kann jedoch verlängert werden. Die trauernden Eltern können die Lage des Grabes auf vorgegebenen Flächen frei wählen. Das Grab kann individuell bepflanzt und gestaltet werden, muss aber mittels Einfassung als Grab gekennzeichnet sein.
Hier können Sie sich unseren Flyer zum Erdwahlgrab für Kinder herunterlagen.