Neben dem Friedhof an der Schmidtmannstraße in Aschersleben gibt es elf unterschiedlich große Ortsteilfriedhöfe, deren Verwaltung und Unterhaltung dem Bauwirtschaftshof obliegt. Die Satzungen der einzelnen Friedhöfe wurden zum 1. Januar 2009 vereinheitlicht. Für jeden Friedhof besteht eine individuelle Friedhofsgebührensatzung. Auf den Ortsteilfriedhöfen wird zwischen Kinderreihengrab, Erdwahlgrab (ein- und zweistellig), Urnenwahlgrab und Urnengemeinschaftsanlage unterschieden. Ferner entstehen gerade pflegefreien Urnengrabanlagen.