…für alle, die ein kleines Grab selbst pflegen und gestalten wollen.
• 1 Urne
• Nutzungsdauer: 15 Jahre
• Verlängerung nicht möglich
• mit Pflegeverpflichtung
• freie Gestaltung im Rahmen der Friedhofssatzung
Bei einem Urnenreihengrab haben die Angehörigen keinen Einfluss auf die Lage. Die für eine Urnenbeisetzung vorgesehenen Grabstellen werden, wie es der Name sagt, der Reihe nach vergeben und können aus diesem Grund nach Ablauf der 15-jährigen Ruhefrist auch nicht verlängert werden. Das Grab kann individuell bepflanzt und gestaltet werden und muss mittels einer Einfassung als Grabstätte gekennzeichnet sein.
Hier können Sie sich unseren Flyer zum Urnenreihengrab herunterlagen.